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In den Bereichen Bad Feilnbach, Wiechs, Altofing, Kutterling und Lippertskirchen ist die Gemeinde für die Wasserversorgung von ca. 4450 Einwohnern verantwortlich.
Für die öffentlichen Trinkwasserversorgungen und die Entwässerungsanlage in der Gemeinde Bad Feilnbach ist eine zentrale Störmeldestelle eingerichtet worden:
Störmeldenummer +49 8066 8851971
Bei Schäden in der Hausinstallation (nach der Wasseruhr) wenden Sie sich weiterhin an Ihren Wasserinstallateur.
In den übrigen Bereichen haben Verbände und Genossenschaften die Wasserversorgung übernommen:
In der Kläranlage Bad Feilnbach an der Gundelsberger Brücke werden die Abwässer aus den Ortschaften Bad Feilnbach, Derndorf, Litzldorf, Kutterling, Altofing, Wiechs, Reithofpark Klinik und Au gereinigt. Aus den übrigen Ortschaften und Gehöften der Gemeinde wird der Fäkalschlamm aus den Hauskläranlagen zur Reinigung in die Kläranlage gefahren.
Beachten Sie bitte:
Öffnungszeiten der Kläranlage Bad Feilnbach
Sommerzeit
Winterzeit
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Entwässerungsanlage im Trennsystem. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanäle zur gemeindlichen Kläranlage geführt. Regenwasserkanäle betreibt die Gemeinde Bad Feilnbach nur vereinzelt. Bevor Grundstücksentwässerungsanlagen hergestellt oder geändert werden, sind der Gemeinde Planunterlagen gemäß Satzung einzureichen.
In der Gemeinde Bad Feilnbach besteht bei Neubau bzw. baulichen Änderungen von Grundstücksentwässerungsanlagen eine Abnahmepflicht für alle
Der Baubeginn der Grundstücksentwässerungsanlage ist drei Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Gemeinde anzuzeigen. (In Ausnahmefällen innerhalb 24 Stunden)
Für die öffentlichen Trinkwasserversorgungen und die Entwässerungsanlage in der Gemeinde Bad Feilnbach ist eine zentrale Störmeldestelle eingerichtet worden: Tel. +49 8066 885 1971
Bei Schäden in der Hausinstallation (nach der Wasseruhr) wenden Sie sich weiterhin an Ihren Wasserinstallateur.
Der gemeindliche Wertstoffhof befindet sich am Friedrich-Dittes-Weg 3. Er ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar unter 08066/1630.
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Für rechtliche Fragen ist das Landratsamt Rosenheim zuständig.
Wissenswertes zum Thema Abfallentsorgung sowie die Leerungstermine finden Sie auf der Seite des Landkreis Rosenheims sowie in der kostenlosen App:
Was darf über den Hausmüll entsorgt werden? Wohin kann ich Öle oder Farben bringen? Was ist bei abgelaufenen Medikamenten zu beachten und wann fährt das Umweltmobil das nächste Mal?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Webseite der Abfallwirtschaft im Landkreis Rosenheim. Unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie in der Abfall-App des Landkreises können neben Abholterminen auch detaillierte Informationen zur Entsorgung einzelner Produkte oder Schadstoffe eingesehen oder Termine gebucht werden.
Die Webseite wurde im zurückliegenden Jahr umfangreich überarbeitet und um eine App für iOS und Android ergänzt. So findet sich nun neben der bisherigen Suchfunktion auch eine interaktive Karte des Landkreises mit allen Sammelstellen oder ein Abfall-ABC. Die Anbindung an gängige Sprachassistenten ermöglicht es, Abholtermine oder Öffnungszeiten zum Beispiel über Alexa abzufragen oder auch eine Terminerinnerung an die nächste Abholung zu hinterlegen.
Mit der neuen Erinnerungsfunktion können Abholtermine per E-Mail, Kalendereintrag oder Pushmeldung aufs Handy gemeldet werden. Sämtliche Abholtermine sowie Informationen zu allen weiteren Leistungen und Serviceangebote wie der Containerdienst, die Grüngutsammelstellen, die Wertstoffinseln oder die Wertstoffhöfe sind ebenfalls abrufbar.
Termine für das Umweltmobil online einsehen
So sind zum Beispiel auch die Termine für das Umweltmobil des Landkreises Rosenheim für das Jahr 2023 sind dort zu finden. Das Umweltmobil entsorgt Problemabfälle aus den Haushalten aller 46 Gemeinden im Landkreis. Mehrmals jährlich kommt das Umweltmobil in die Gemeinden – im Online-Terminkalender sind die Stationen aufgelistet. Zudem wurde in den Haushalten der Gemeinden Flyer mit den Terminen verteilt.
Das Umweltmobil nimmt Problemabfälle an. Dazu zählen Abfälle, die giftig, ätzend, umwelt- oder wassergefährdend sind und deshalb gesondert erfasst und entsorgt werden müssen. Das sind zum Beispiel Abbeizmittel, Abflussreiniger, Backofenreiniger, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Gifte, Holzschutzmittel, Insektenspray, Lacke, Pflanzenschutzmittel oder Unkrautvernichtungsmittel. Auch kleinste Mengen davon dürfen nicht in die Mülltonne oder das Abwasser gelangen.
Newsbereich informiert über aktuelle Themen
Die Webseite informiert zudem regelmäßig über aktuelle Themen rund um die richtige Müllentsorgung und gibt weiterführende Informationen, auch zu Sonderfällen. Aktuelle Meldungen, wie beispielsweise die richtige Entsorgung von Nachtspeicheröfen, finden Interessierte hierzu im Newsbereich. Denn aufgrund der möglichen Schadstoffbelastung können diese Öfen nicht an den gemeindlichen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sie werden ausschließlich bei der Firma Zosseder in Wasserburg am Inn (Äußerer Dobl, 83512 Wasserburg am Inn, Tel: 08071-7288136) von 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr angenommen. Die Öfen müssen zerlegt und staubdicht in reißfeste Folie verpackt und die Lüftungsschlitze abgeklebt werden.
Die kostenlose Abfall-App des Landkreises Rosenheim finden Sie im Google-Play-Store oder im App Store. Über 20.700 Mal wurde die App bereits installiert.
Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung erhalten Sie auch gerne telefonisch unter 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung(at)lra-rosenheim.de.
Bitte stellen Sie ihre Tonne am Leerungstag spätestens ab 6.00 Uhr für die Landkreismüllabfuhr bereit.
Gebührenerstattung im Härtefall
Das Landratsamt Rosenheim hat die Richtlinie zur Härtefallregelung der Abfall-gebührensatzung des Landkreises Rosenheim geändert. Die Richtlinie sieht eine Abfallgebührenermäßigung in folgenden Fällen der sozialen Härte vor:
Die Abfallentsorgungsgebühren werden um 50% der Normalgebühr einer 80 Liter-Tonne ermäßigt. Dies entspricht 4,85 € im Monat. Bei Vorliegen der Ermäßigungs-voraussetzungen ist ein schriftlicher Antrag beim Steueramt der Gemeinde zu stellen. Die Gebühren werden auf die übliche Weise erhoben. Die anteilige Erstattung erfolgt einmal jährlich im Dezember.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.