Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung sowie Um- und Abmeldung

„Wenn Sie einen selbständigen Betrieb in Form eines stehenden Gewerbes anfangen möchten, müssen Sie dies nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

 

Unter folgendem Link finden Existenzgründer nützliche und wichtige Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern: URL: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.

 

Eine Gewerbeummeldung ist bei Verlegung des Betriebes innerhalb des Gemeindegebietes, bei Änderung bzw. Ergänzung der Tätigkeit sowie bei einer Änderung des Namens des Gewerbetreibenden notwendig.

 

Falls Sie Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben, muss dies in Form einer Gewerbeabmeldung erfolgen.

 

Wird der Betrieb jedoch in einen anderen Meldebezirk verlegt (Umzug), ist dies ausschließlich gegenüber der für die Gewerbeanmeldung zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanzeige unverzüglich an das Gewerbeamt der Gemeinde Bad Feilnbach.

 

Im Bayern Portal erhalten Sie alle nötigen Informationen.

 

Die Formulare zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung sowie -abmeldung finden Sie hier.

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Öffnungszeiten

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