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öffentliche Gemeinderatssitzung am 8. Mai 2025
Es wird auf die zahlreichen Beratungen in mehreren Sitzungen – zuletzt in nichtöffentliche Sitzung am 28.04.2025 Bezug genommen, welche zum Teil mit fachlicher sowie rechtlicher Beratung stattgefunden haben.
Vorab wurde betont, dass grundsätzlich ALLE GR-Mitglieder / Anwesende einem Hotelbau zustimmen.
Es wurden Detailfragen zu rechtlichen Festlegungen geklärt:
Es fand in der Diskussion eine Risiko-Abwägung zwischen folgenden Hauptargumenten statt:
Der Gemeinderat hat in der o.g. nichtöffentlichen Sitzung zu diesem Thema wie folgt abgestimmt:
Je nach weiterem Verfahren ist u.a. die Abwägung der Rückmeldungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, aufgrund des neuen Entwurfes wurde seitens Planungsgruppe Strasser empfohlen, die Auslegung mit der ersten Runde (§3 Abs.1 / §4 Abs.1 BauGB) zu wiederholen.
Eine folgende Öffentlichkeitsveranstaltung zur Information wurde seitens Bauwerber bereits zugesagt.
Grundsätzlich müssen Aufstellungs-/Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse in öffentlichen Sitzungen beschlossen werden. Eine Einstellung des bisherigen Verfahrens muss – analog zum Aufstellungsbeschluss – ebenfalls öffentlich beschlossen werden.
Der Gemeinderat steht nach wie vor dem Projekt positiv gegenüber.
Die Durchführung des Vorhabens ist unter Abwägung aller rechtlichen und praktischen Argumente nach Überzeugung des Gemeinderats nur im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einem flankierenden Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie Durchführungsvertrag (DV) rechtssicher umsetzbar.
Damit kann sichergestellt werden, dass das Projekt entsprechend dem Wettbewerbsergebnisses realisiert wird.
Dem Vorhabenträger wird empfohlen, einen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit VEP und DV zu stellen, über den dann in öffentlicher Sitzung entschieden wird.
Die bisherigen Planungserkenntnisse und –leistungen können für das neue Verfahren herangezogen und ggf. angepasst übernommen werden.
Das derzeitige Verfahren für einen Angebotsbebauungsplan wird hiermit eingestellt.
Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren Nr. 90 „SO Hotel Brandfeld“ wurde durch eine öffentliche Veranstaltung am 29.06.2023 der breiten Öffentlichkeit der neue städtebauliche Entwurf (Wettbewerbssieger) erläutert und die Möglichkeit der Diskussion mit Verwaltung und Architekten gegeben.
In diesem Rahmen wurden erneut Anregungen und Problemstellungen geäußert und Fragen gestellt. Bürgermeister Wallner hat sich dabei für die konstruktive Beteiligung bedankt.
Die Moderatorin des Abends, Frau Grundler, hat die wesentlichen Wortmeldungen im nachfolgenden Dokument zusammengefasst. Die Beiträge aus dieser Veranstaltung werden vom Gemeinderat in der Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Projekt- und Bauleitplanung in öffentlichen Gemeinderatssitzungen abgearbeitet.
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